Kältemittelverordnung zur Begrenzung des Klimawandels
Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und hebt die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase auf. Die neue F-Gase-Verordnung enthält unter anderem Verwendungsverbote für F-Gase und Inverkehrbringensverbote von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten. Mit der Nr. 517/2014 sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase bis zum Jahr 2030 auf etwa 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent gesenkt werden.
Unter F-Gasen befinden sich nahezu alle aktuell gängigen und verwendeten Kältemittel für die Kälte- und Klimatechnik. Einige dieser Kältemittel werden zu bestimmten Zeitpunkten direkt verboten (siehe Tabelle), andere werden durch ein „Phase-down“ deutlich verteuert.
Das Europäische Parlament versucht seit Jahren unter anderem mit der „F-Gase-Verordnung“ den Treibhauseffekt zu reduzieren. Die Reduzierung der Menge erfolgt dabei stufenweise bis zum Jahr 2032 in dem nur noch 14 Prozent der Menge in Verkehr gebracht werden darf als im Durchschnitt von 2009 bis 2014 – und das bei einem wachsenden Kälte- und Klimamarkt.
Jahr | 2015 | 2016-17 | 2018-20 | 2021-23 | 2024-26 | 2027-29 | 2030 |
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Reduzierung um | 0% | 7% | 37% | 55% | 69% | 76% | 79% |
Zunächst hat die F-Gase-Verordnung seit dem Jahr 2017 erst einmal eine sprunghafte Preissteigerung der Kältemittelpreise nach sich gezogen. Der Preisverlauf der für Klimaanlagen üblichen Kältemittel hat sich dabei im Zeitraum von März bis Ende des Jahres 2017 mehr als verdoppelt. Dieser Trend hält noch an.
Einige Kältemittel für Kälteanlagen waren auf Grund der Quotenregelung des „Phase Down“ Ende 2017 schon nicht mehr erhältlich. Offen ist auch die Frage der Haftung. Plant heute ein Fachmann eine Anlage mit hohen Füllmengen eines Kältemittels mit hohem GWP, muss er mit seinem Fachwissen davon ausgehen, dass dieses mittelfristig nicht mehr erhältlich oder zumindest extrem teuer werden wird. Betreiber, die dazu nicht ausreichend informiert wurden, haben dann auch noch Jahre später die Möglichkeit, sich um Schadensersatz zu bemühen. Zumindest wird dies von einigen Juristen aktuell so bewertet.
Was kann man tun?
Anstatt wie bei Direktverdampfungsanlagen, bei denen das Kältemittel vom Außengerät bis zum letzten Innengerät in den Rohrleitungen fließt, wird dieses bei Kaltwassererzeugern und Wärmepumpen nur im Erzeuger selber verwendet. Die Füllmengen sind so deutlich kleiner, mögliche Leckstellen reduziert. Der Wechsel auf ein Alternativ-Kältemittel, mit geringerem GWP kann eine Möglichkeit sein – allerdings steckt hier der Teufel im Detail. Denn alle Klima-Kältemittel mit einem GWP von unter 1000 (in Zukunft sollte dieser weit unter 1000 liegen) sind brennbar (oder weisen andere negative Eigenschaften auf).
Durch die Reduzierung der verkäuflichen erlaubten Kältemittelmenge wird ein enormer Preisanstieg pro Kilogramm Kältemittel erwartet. Verwendungsverbote bestimmter F-Gase sorgen zusätzlich dafür, dass ein Anstieg von Kältemitteln mit niedrigen GWP´s (Global Warming Potential) erwartet werden. Bei diesen handelt es sich vornehmlich um „natürliche“ Kältemittel wie z. B. CO2 oder Propan. Diese Kältemittel bringen jedoch unangenehme Eigenschaften wie sehr hohe Drücke (CO2) oder Brennbarkeit (Propan) mit sich.
Diese Eigenschaften sowie die zu erwartende Verteuerung des Kilogrammpreises Kältemittel lässt einen Trend zu niedrigen Füllmengen vermuten. Anlagen mit weit verzweigten Rohrleitungssystemen werden sich in Zukunft wirtschaftlich eher schwierig darstellen lassen. Eine denkbare Alternative sind Kaltwassererzeuger, bei denen die Kühlenergie auf ein Trägersystem wie Wasser übertragen wird.
Kampmann hat bereits mehrere Modellvarianten der Kaltwassererzeuger Serie KaClima auf das Kältemittel R32 umgestellt. Darüber hinaus bewirkt R32 eine bessere Effizienz im Kältekreislauf, sodass die Kaltwassererzeuger/Wärmepumpen je nach Modell die Energieeffizienzklasse A++ bzw. A+++ erreichen und der sichere Betrieb bis zu Außentemperaturen von -25 °C (Heizen) bzw. -5 °C (Kühlen) gewährleistet ist. Mit dem neuen Kältemittel R32 können die Füllmengen um bis zu 30 % im Vergleich zu R410A reduziert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Geräte der größeren Serie seltener auf Dichtigkeit geprüft werden müssen, bei der kleineren Serie entfallen Dichtigkeitsprüfungen sogar völlig. Die Geräte arbeiten mit stufenlos einstellbaren EC-Ventilatoren sowie einem Inverter Verdichter mit einem Regelbereich zwischen 40 und 100 Prozent. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit eines geräuschreduzierten Betriebs z. B. in den Nachtstunden.
Die F-Gase-Verordnung im Lernvideo
Auswirkungen und Lösungen rund um das Thema "F-Gase-Verordnung" wurden vom Kampmann Kampus in einem Lernvideo aufbereitet.